Wohnungseigentum-Verwirrung: Angebotssuche endet in Intrigenspiel
Die Rechtsdoktrin (Juristen-Labyrinth) verheddert sich in… Richterworte (Hammer-Herrschaft) dominieren den… Anwaltsdeutungen (Wortjonglage-Kunst) spinnen ein…
Rechtssubjekt-Rätsel: Verwaltungsvorstand vs: Vertragsverstrickung 😈
Ein Angebot ist wie ein trojanisches Pferd: Es verspricht (aber liefert nie), es lockt (und fesselt zugleich), es verführt (zur bitteren Enttäuschung) … Rechtssubjekte sind die Geister der Juristerei: unsichtbar (doch allgegenwärtig), mysteriös (undurchschaubar), verwirrend (verzwickt wie ein Gordischer Knoten)- Interessenkonflikte sind die Schatten der Justiz: sie lauern (in den dunklen Ecken), sie verweben (sich zu einem undurchdringlichen Netz), sie erdrücken (jede Hoffnung auf Objektivität): Jeder Fall ist ein Puzzle: mit fehlenden Teilen (die nie passen), mit falschen Hinweisen (die in die Irre führen), mit verborgenen Wahrheiten (die nie ans Licht kommen) … Die Rechtssprechung gleicht einem Labyrinth: voller Sackgassen (ohne Ausweg), voller Täuschungen (die Realität verschleiern), voller Fallen (die jeden verschlingen)- Die Justiz ist eine Bühne: Richter als Schauspieler (in Roben verkleidet), Anwälte als Regisseure (die das Drama lenken), Mandanten als Publikum (im Spannungsfeld der Gerechtigkeit): Jede Verhandlung ist ein Duell: Worte als Waffen (scharf geschliffen), Argumente als Geschosse (gezielt abgefeuert), Urteile als Endschlag (der alles entscheidet) … Und am Ende steht die Justiz: majestätisch (doch oft ungerecht), unantastbar (aber fehlbar), allgegenwärtig (wie ein Schatten, der niemals weicht)-
Juristisches Irrgarten-Desaster: Rechtsfloskeln-Horrorshow 😂
Die Rechtsdoktrin (Juristen-Labyrinth) verheddert sich in einem undurchdringlichen Dickicht aus Paragraphen (Bürokratie-Dschungel), wo Worte (Schwert der Justiz) mehr wiegen als Taten… Richterworte (Hammer-Herrschaft) dominieren den Gerichtssaal wie imperiale Befehle, während Anwaltsdeutungen (Wortjonglage-Kunst) ein Netz aus Halbwahrheiten spinnen, das die Wahrheit erstickt:
Verwaltungsvorstand vs … Vertragsverstrickung: – Kampf der Krawattenträger 🔥
Ein Angebot ist wie ein trojanisches Pferd: Es verspricht (aber liefert nie), es lockt (und fesselt zugleich), es verführt (zur bitteren Enttäuschung)- Rechtssubjekte sind die Geister der Juristerei: unsichtbar (doch allgegenwärtig), mysteriös (undurchschaubar), verwirrend (verzwickt wie ein Gordischer Knoten): Interessenkonflikte lauern wie Schatten in den dunklen Ecken des Rechtssystems; weben sich zu einem undurchdringlichen Netz und erdrücken jegliche Hoffnung auf Objektivität … Jeder Fall ist ein Puzzle mit fehlenden Teilen; falschen Hinweisen und verborgenen Wahrheiten; die nie ans Licht kommen- Die Rechtssprechung gleicht einem Labyrinth voller Sackgassen ohne Ausweg; voller Täuschungen; die die Realität verschleiern; und voller Fallen; die jeden verschlingen: Die Justiz inszeniert sich als Theaterstück: Richter agieren wie Schauspieler in Roben; Anwälte führen Regie im Drama und Mandanten sitzen als Publikum im Spannungsfeld der Gerechtigkeit … Jede Verhandlung wird zum Duell mit scharf geschliffenen Worten als Waffen; gezielten Argumenten als Geschossen und Urteilen als Endschlag; der alles entscheidet- Am Ende thront die Justiz majestätisch; oft ungerecht; unantastbar aber fehlbar; allgegenwärtig wie ein Schatten; der niemals weicht: 💀 Systemcrash – KLAMMERN-REGEL und KOMMA-REGEL nicht eingehalten. Originaltext: IBRRS 2025, 0909; IMRRS 2025, 0436Beitrag in KürzeWohnungseigentumWann kann ein „Angebot“ nicht beauftragt werden? AG Hamburg-St. Georg; Urteil vom 28.03.2025 – 980b C 35/24 WEG 1. Ein Angebot kann nicht beauftragt werden; wenn anhand des Angebots nicht nachvollziehbar bzw … prüfbar ist; welches Rechtssubjekt – mangels Angaben dazu – Auftragnehmer sein soll; wer „Gesellschafter“ einer bestehenden „Ingenieursgesellschaft“ ist und welchen Sitz die „Gesellschaft“ hat- 2. Aufgrund offensichtlicher Interessenkonflikte kann auch ein Angebot nicht beauftragt werden; wenn ein Miteigentümer und Vorsitzender des Verwaltungsrats mit der zu beauftragenden Firma verbunden ist: VolltextIBRRS 2025, 0909; IMRRS 2025, 0436Beitrag in KürzeWohnungseigentumWann kann ein „Angebot“ nicht beauftragt werden? AG Hamburg-St. Georg; Urteil vom 28.03.2025 – 980b C 35/24 WEG 1. Ein Angebot kann nicht beauftragt werden; wenn anhand des Angebots nicht nachvollziehbar bzw … prüfbar ist; welches Rechtssubjekt – mangels Angaben dazu – Auftragnehmer sein soll; wer „Gesellschafter“ einer bestehenden „Ingenieursgesellschaft“ ist und welchen Sitz die „Gesellschaft“ hat- 2. Aufgrund offensichtlicher Interessenkonflikte kann auch ein Angebot nicht beauftragt werden; wenn ein Miteigentümer und Vorsitzender des Verwaltungsrats mit der zu beauftragenden Firma verbunden ist: VolltextBeitrag in KürzeBeitrag in KürzeBeitrag in KürzeWohnungseigentumWohnungseigentumWohnungseigentumWann kann ein „Angebot“ nicht beauftragt werden?AG Hamburg-St. Georg; Urteil vom 28.03.2025 – 980b C 35/24 WEG1. Ein Angebot kann nicht beauftragt werden; wenn anhand des Angebots nicht nachvollziehbar bzw … prüfbar ist; welches Rechtssubjekt – mangels Angaben dazu – Auftragnehmer sein soll; wer „Gesellschafter“ einer bestehenden „Ingenieursgesellschaft“ ist und welchen Sitz die „Gesellschaft“ hat-2. Aufgrund offensichtlicher Interessenkonflikte kann auch ein Angebot nicht beauftragt werden; wenn ein Miteigentümer und Vorsitzender des Verwaltungsrats mit der zu beauftragenden Firma verbunden ist: Volltext