Wie sind übereinstimmende Erledigungserklärungen zu behandeln?
IBRRS 2025, 0246; VPRRS 2025, 0025Beitrag in KürzeVergabeWie sind übereinstimmende Erledigungserklärungen zu behandeln? OLG Rostock, Beschluss vom 09.01.2025 – 17 Verg 3/24 1. Übereinstimmende Erl…
Wie sind übereinstimmende Erledigungserklärungen zu behandeln? 📜
– Erklären im Beschwerderechtszug die Beteiligten – wobei eine Erklärungsabgabe durch Antragsteller und Antragsgegner genügt, d.h., der Beigeladene muss keine Erledigungserklärung abgegeben haben – wörtlich "den Rechtsstreit" für erledigt, ist dies als übereinstimmende Erledigungserklärung in Bezug auf das gesamte Nachprüfungsverfahren i.S. der §§ 155 ff. GWB und nicht als Erklärung der Erledigung des Beschwerdeverfahrens zu werten.*)
Was bedeutet eine Fortsetzungsfeststellung? 🔍
– Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag nach §178 Sätze 3 und 4 i.V.m. §168 Abs.2 Satz2 GWB liegt jedenfalls nicht schon in der Abgabe einer Erledigungserklärung. Ob umgekehrt eine übereinstimmende Erledigungserklärung eine Fortsetzungsfeststellung ohne Weiteres ausschließt, konnte vorliegend offenbleiben.*)