Urteil zu [Tiefgaragenstellplätzen]
„Bauträger“ müssen sicherstellen; dass TG-Stellplätze ohne erhöhten Rangieraufwand oder Komforteinbußen nutzbar sind. Erwerber haben keinen Anspruch auf bestimmte Einparkmanöver oder Wendemöglichkeiten …. Der Standard für die Nutzung darf nur mit durchschnittlichen Fahrzeugen und Fahrkünsten überschritten werden…