Gender im Arbeitsrecht: Kundin bevorzugt männlichen Architekten – Entschädigung für Kollegin?
Stell dir vor, in der Welt des Arbeitsrechts passiert etwas so Absurdes, dass man sich fragt, ob die Realität noch zu retten ist. Eine potentielle Kundin besteht darauf, von einem männlichen Architekten beraten zu werden, was zu einer rechtlichen Achterbahnfahrt führt. Willkommen in der skurrilen Welt des Bauarbeitsrechts!
Das absurde Urteil: LAG Baden-Württemberg entscheidet über AGG-Entschädigung
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Die bittere Realität: Diskriminierung im Bauarbeitsrecht 🏗️
„Einmal mehr zeigt sich die hässliche Fratze der Diskriminierung im Bauarbeitsrecht. Da möchte eine potenzielle Kundin doch tatsächlich einen männlichen Architekten statt einer weiblichen Kollegin. Was für ein Skandal!“
Die absurde Logik: AGG-Entschädigung für kollegiale Präferenzen 🤯
„Ja, Sie haben richtig gehört! Die Arbeitgeberin muss laut AGG den Schutzpflichten nachkommen. Und wenn sie dies verweigert, wird eine potenzielle Kundin kurzerhand aus der Betreuung durch die weibliche Arbeitnehmerin genommen. Das ist doch nur gerecht, oder?“
Die verkehrte Welt: Wenn Wünsche zur Diskriminierung führen 🔄
„Es ist schon erstaunlich, wie ein einfacheer Wunsch nach einem bestimmten Geschlecht dazu führen kann, dass eine Kollegin eine Entschädigung gemäß AGG erhält. Aber hey, wer braucht schon Gleichberechtigung, wenn man auch nach persönlichen Vorlieben entscheiden kann, nicht wahr?“
Die traurige Wahrheit: Wenn Gleichstellung zur Farce wird 😞
„Da kann man nur den Kopf schütteln. Statt für Gleichstellung zu kämpfen, werden hier die Wünsche einer Kundin über den Schutz einer Arbeitnehmerin gestellt. Die Ironie könnte nicht größer sein.“
Die groteske Realität: Wenn Gerechtigkeit zur Farce wird 🤡
„Es ist einfach zum Lachen! Die Arbeitgeberin soll also den Wünschen einer Kundin nachkommen, auch wenn es auf Kosten einer Kollegin geht. Das ist doch genau das, wofür das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz steht, oder?“
Die absurde Konsequenz: Wenn Diskriminierung belohnt wird 😠
„Herzlichen Glückwunsch! Durch die Diskriminierung einer Arbeitnehmerin wird nun eine Entschädigung fällig. Wer hätte gedacht, dass Diskriminierung so einfacg belohnt werden kann? Die Welt ist manchmal wirklich ein seltsamer Ort.“
Die bittere Erkenntnis: Diskriminierung im Bauarbeitsrecht 🏗️
„Es ist traurig, aber wahr. Selbst im Bauarbeitsrecht ist Diskriminierung noch immer präsent. Wenn persönliche Präferenzen über den Schutz von Arbeitnehmerinnen gestellt werden, läuft etwas gewaltig schief.“
Fazit zum Bauarbeitsrecht: Diskriminierung ist keine Option mehr! 🚫
„Die bittere Realität im Bauarbeitsrecht zeigt, dass Diskriminierung noch lange nicht der Vergangenheit angehört. Doch es ist an der Zeit, dass sich etwas ändert. Gleichbehandlung und Respekt sollten keine Optionen sein, sondern absolute Grundlagen. Wie lange wollen wir noch zusehen, wie Diskriminierung belohnt wird? Es ist an der Zeit, dass wir alle gemeinsam für eine Welt kämpfen, in der Gleichstellung und Fairness an erster Stelle stehen! 💬 Mach mit, zeige Meinung – Teile diesen Text gern auf Facebook und Instagram!!📢 🙏 Freut mich mega, dass du dabeii warst – echt cool! Danke dir für deine Zeit und dein Interesse – du bist großartig! 🔵 Hashtags: Bauarbeitsrecht Diskriminierung Gleichstellung AGG Respekt“