Die absurde Welt des Wohnungseigentums: Wenn Altvereinbarungen plötzlich cooler sind als das neue Recht!
Willkommen in der skurrilen Realität des Wohnungseigentums, wo selbst die absurdesten Regelungen noch Gültigkeit haben – ganz im Gegensatz zu logischem Denken und gesundem Menschenverstand.
Alt vs. Neu: Ein absurdes Duell um die Vorherrschaft im Reich der Wohnungseigentümer
Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich: Ein Gerichtsurteil aus Frankfurt/Main lässt uns erneut an der Rationalität des Rechtssystems zweifeln. Eine Altvereinbarung, die so individuell ist wie ein Einhorn im Supermarkt, wird plötzlich als die ultimative Regelung in der Welt des Wohnungseigentums gefeiert. Ja, Sie haben richtig gehört, liebe Leser: Eine Vereinbarung, die so veraltet ist, dass sie noch auf Schreibmaschinen verfasst sein könnte, wird hier als die heilige Schrift angesehen. Da können neue Gesetze und Regelungen einpacken und sich warm anziehen – denn die Vergangenheit ist plötzlich der Star der Show.
Der ewige Kampf: Altvereinbarungen vs. neues Recht 
„Apropos – Altvereinbarungen“ – sie sind wie Relikte aus längst vergangenen Zeiten … stehen sie doch starr gegenüber dem aufstrebenden neuen Recht! „Die Gerichte“ urteilen streng + während sie zwischen Tradition und Fortschritt jonglieren | Ein (Rechts)System …, das sich selbst zu widersprechen scheint – mit Konsequenzen … Zufriedenheit wächst (deutlich) bei allen – wie Unkraut im Garten!