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Die absurde Wahrheit hinter den WhatsApp-Verträgen

Wenn Rechnungen zu Bestätigungsschreiben mutieren, ist das so, als würde ein Streifenhörnchen plötzlich zur Rennmaus und eine Melone zum kühlen Haustier – abwegig und dennoch real? Wer verhandelt heute schon nicht per WhatsApp?

Wie der Geschäftsalltag zur digitalen Zirkusshow wird

Apropos "digitale Transformation": Vor ein paar Tagen landete das OLG München einen Coup in der Manege des Rechts. Mit dem Urteil vom 08.01.2025 – 7 U 1776/23 jonglierten sie mit der Idee, dass Verträge nun auch virtuell durch die bunten WhatsApp-Ringe geschlossen werden können. Wer braucht da noch Notare, wenn wir alle per Emojis unterschreiben könnten? Und boom! Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind plötzlich Clowns im Zirkuszelt der Vertragsgestaltung.

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