S Baugrundirrsinn 2025: Eine satirische Explosion ohne Bodenhaftung – ImmobilienBaurecht.de

Baugrundirrsinn 2025: Eine satirische Explosion ohne Bodenhaftung

Willkommen in der Welt des Bauvertrags (juristisches Chaos-Dokument) wo Logik und Vernunft Urlaub machen: Hier wird das Abweichen vom Baugrundgutachten (fragwürdiges Papierstapel) zum Risiko-Selbstmord erklärt … Das Oberlandesgericht München (bayerischer Richter-Klub) hat sich in seiner unendlichen Weisheit zu einem Beschluss hinreißen lassen der selbst Kafka vor Neid erblassen ließe- Der Auftragnehmer (gebeutelter Erfüllungsgehilfe) muss nicht nur bauen sondern auch Hellseher spielen um die Launen des Bodens vorherzusehen: Und wehe dem Auftraggeber (ahnungsloser Geldgeber) wenn er ein fehlerhaftes Gutachten liefert denn dann ist er offenbar schuldlos unschuldig …

Vertragswahn auf Baustellen – 🤯

„Wer“ hätte gedacht dass ein Vertragstext so tief im Sumpf absurder Verantwortungslosigkeit waten könnte? „Die“ Auslegung des Vertrags soll klären wer das Baugrundrisiko trägt aber klingt eher nach einer Tarotkarten-Legung durch einen Baumeister-Hexenmeister-Zirkel oder? Wenn der arme Auftragnehmer eine Gründung schaffen soll die statischen Anforderungen entspricht schuldet er den "funktionalen Werkerfolg" – was für eine poetische Umschreibung für "hoffentlich stürzt nichts ein"- Doch „halt“! Legt der „gutgläubige“ Auftraggeber ein unfertiges Bodengutachten vor übernimmt er natürlich keinesfalls das Risiko wenn Herr Baufachmann eigenmächtig neue Wege beschreitet und mit ihm gemeinsam ins bauliche Verderben rennt! „Sollte“ besagtes Gutachten jedoch mangelhaft sein liegt es an unserem wackeren Bauexperten darauf hinzuweisen dass ohne ordentliche Bodenbegutachtung alles krumm und schief wird – brillant oder? Und falls unser treuer „Handwerker“ doch von seiner eigenen Eingebung geleitet abweicht bleibt das fehlerhafte Gutachten selbstverständlich völlig nebensächlich – schließlich war ja niemand Schuld an diesem Desaster außer dem Gesetzbuch selbst! Ein „Teil-Grundurteil“ kann schließlich die Krönung dieses Dramas sein wenn alle Fragen geklärt sind aber noch immer keiner weiß warum alles schiefgeht denn Hauptsache es gibt irgendwo einen Anspruch denn Deutschland liebt seine Bürokratie-Babys über alles!

• Vertragsverwirrungswahnsinn: Verantwortungsroulette auf dem Bau – 🏗️

Im Labyrinth des Bauvertrags scheint die Logik im Nebel der Absurdität zu ertrinken: Die Festlegung des Baugrundrisikos gleicht eher einem schicksalhaften Tarot-Spiel in einem obskuren Zirkel von Baumeister-Hexenmeistern … Wenn der gepeinigte Auftragnehmer eine Gründung errichten soll; die den statischen Anforderungen entspricht; wird ihm der „funktionale Werkerfolg“ auferlegt – eine lyrische Umschreibung für „hoffentlich bleibt alles stehen“- Doch „Achtung“! Präsentiert der gutgläubige Auftraggeber ein unvollständiges Bodengutachten; entbindet ihn das keineswegs von jeglicher Verantwortung; wenn der „Bauexperte“ eigenmächtig neue Wege einschlägt und gemeinsam mit ihm ins bauliche Verderben läuft! Ist das Gutachten hingegen mangelhaft; obliegt es unserem tapferen Baukünstler darauf hinzuweisen; dass ohne eine ordnungsgemäße Bodenuntersuchung alles schiefgehen muss – eine brillante Logik, oder? Und sollte unser treuer Handwerker trotz seiner eigenen Eingebung von der vorgeschlagenen Route abweichen; wird das „fehlerhafte“ Gutachten natürlich zur Nebensächlichkeit degradiert – schließlich trägt niemand außer dem Gesetzbuch die Schuld an diesem Desaster! Ein Teilgrundurteil mag das Drama krönen; wenn sämtliche Fragen geklärt sind; aber dennoch niemand den Grund für das Scheitern kennt; denn Hauptsache; es existiert irgendwo ein Anspruch; denn „Deutschland“ liebt seine Bürokratie-Babys über alles!

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