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Amtspflichtverletzung durch verzögerte Entscheidung über Bauantrag?

Hast du dich schon einmal gefragt, welche Pflichten eine Gemeinde hat, wenn es um die Entscheidung über Bauanträge geht? In diesem Artikel erfährst du alles darüber.

Die Verantwortung der Gemeinde bei Bauanträgen im Detail

In Bezug auf die amtspflichtwidrige Verzögerung der Entscheidung über einen Bauantrag, die einem beschließenden Ausschuss übertragen ist, gibt es klare rechtliche Vorgaben. Die Gemeinde steht nicht unmittelbar bei Entscheidungsreife in der Pflicht, sondern erst nach einem angemessenen Bearbeitungszeitraum. Innerhalb dieser Zeitspanne kann die Gemeinde sogar Maßnahmen zur Planungsänderung ergreifen, um dem Bauvorhaben entgegenzustehen.

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