Alles über Zweitbeschlüsse in der Wohnungseigentumsverwaltung

Die Bedeutung der Beschlusskompetenz in der Wohnungseigentumsverwaltung

Die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz oder Vereinbarungen erstreckt sich nicht nur auf die erste Beschlussfassung, sondern auch auf erneute Beschlüsse zu bereits geregelten Angelegenheiten. Die Frage, ob mehrfach über dieselbe Angelegenheit entschieden werden darf, betrifft nicht die Beschlusskompetenz, sondern die ordnungsgemäße Verwaltung.

Hat dir mein Beitrag gefallen? Teile ihn mit anderen! Facebook X / Twitter Instagram LinkedIn Pinterest WhatsApp Email

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert