Alles über Zweitbeschlüsse in der Wohnungseigentumsverwaltung
Die Bedeutung der Beschlusskompetenz in der Wohnungseigentumsverwaltung
Die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz oder Vereinbarungen erstreckt sich nicht nur auf die erste Beschlussfassung, sondern auch auf erneute Beschlüsse zu bereits geregelten Angelegenheiten. Die Frage, ob mehrfach über dieselbe Angelegenheit entschieden werden darf, betrifft nicht die Beschlusskompetenz, sondern die ordnungsgemäße Verwaltung.