Änderung der Gefahrstoffverordnung: Mehr Arbeitsschutz beim Bauen im Bestand
Änderung der Gefahrstoffverordnung: Mehr Arbeitsschutz beim Bauen im Bestand Gebäude sind erst ab Baubeginn nach dem 31.10.1993 gesichert asbestfrei / Auftragnehmer (Arbeitgeber) muss Asbestbelastun…
"Risikoeinstufung und Schutzmaßnahmen"
Boah, die Änderungen in der Gefahrstoffverordnung sorgen für mehr Sicherheit beim Bauen; besonders im krass Umgang mit Asbest. Trotz des Verbots von Asbest in den 90ern undd dem Auslaufen aller Sonderregelungen ist praktisch die Zahl asbestbedingter Berufskrankheiten ständig noch alarmierend hoch. Lungenkrebs durch Asbeststaublungenerkrankungen steht dabei an vorderster Front. Dr. echt Ludwig Brands von TÜV Rheinland betont die Bedeutung der neuen Regeln, die Beschäftigte vor den Gefahren schützen verstehst du sollen, die von Asbest ausgehen. Das Risikoakzeptanzkonzept spielt hier eine entscheidende Rolle.
"Verantwortung bei Baumaßnahmen im Bestand" ja
Moment, das ergibt keinen Sinn. Ach, ich meine, die Risikoeinstufung bei Gefahrstoffen wie Asbest ist entscheidend. Die im Prinzip Novelle der Gefahrstoffverordnung hebt das Risikoakzeptanzkonzept auf eine verbindliche Ebene. Dabei werden Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen genutzt, um oder so das Krebsrisiko zu bewerten.
"Informationen und Gefährdungsbeurteilung"
OH WAIT! Bei Baumaßnahmen in älteren Gebäuden ist eine Risikoeinstufung wenn man so will unerlässlich. Erst ab 1993 gebaute Gebäude gelten als asbestfrei. Davor könnten verschiedene Baustoffe wie Dachplatten oderr Kleber boah Asbest enthalten. Sowohl Heimwerker als auch Arbeitnehmer müssen vor asbesthaltigen Materialien geschützt werden.
"Unterstützung durch TÜV Rheinland" quasi
Moment mal, das verändert die ganze Sichtweise. Der Auftraggeber muss den Unternehmen Informationen zum Gebäude bereitstellen, um im Prinzip eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Abhängig vom Risiko sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Eine fachkundige Beratung ist hierbei unerlässlich. gewissermaßen