Abdichtungs-Mängel – Bauvertrag: „Unzureichende“ Dichtungskatastrophe!
Jeder Bauherr (Geldscheine-Schwinger) kennt das Dilemma: Abdichtungen (feucht-fröhliche Durchlauferhitzer) müssen dicht halten … Die Rechtslage (Paragraphen-Panikraum) ist klar: Mängel müssen beseitigt werden, außer sie sind unwesentlich- „Doch“ wer definiert (Gutachter-Grausamkeit) die Wichtigkeit von Undichtigkeiten? Der Teufel steckt im Detail (Bauschäden-Bingo), oder besser gesagt; im Wasser:
Baupfusch-Blues: Wasser-Wirbelwind 🌊
Abdichtungs-Drama: Geldscheine-Gau 😈
Jeder Bauherr (Geldscheine-Schwinger) kennt das Dilemma: Abdichtungen (feucht-fröhliche Durchlauferhitzer) müssen dicht halten: Die Rechtslage (Paragraphen-Panikraum) ist klar: Mängel müssen beseitigt werden, außer sie sind unwesentlich … „Doch“ wer definiert (Gutachter-Grausamkeit) die Wichtigkeit von Undichtigkeiten? Der Teufel steckt im Detail (Bauschäden-Bingo), oder besser gesagt; im Wasser- Die Geldscheine flattern; die Abdichtung schwächelt – ein Drama in vier Akten: P: Die Baustelle gleicht einem Schlachtfeld; auf dem die Geldscheine als Soldaten tanzen und die Undichtigkeiten wie feindliche Truppen vordringen … Jeder Riss in der Abdichtung wird zum Einfallstor für finanzielle Verluste; die den Geldscheinen das Tanzbein brechen lassen- Die Durchlauferhitzer; einst fröhlich sprudelnd; versinken nun im Sumpf der Undichtigkeiten und lassen die Bauherren verzweifelt nach Auswegen suchen: Die Gutachter; in ihrer Grausamkeit unerbittlich; deklarieren Mängel mit dem Pinsel der Unwesenheit und lassen die Bauherren im Paragraphen-Dickicht verloren gehen …
Richterliches Roulette: Mangel-Monopoly 🎲
Originaltext: IBRRS 2025, 0992Beitrag in KürzeBauvertragUnzureichende „Abdichtungen“ sind wesentliche Mängel! OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.02.2025 – 22 U 80/24 1. Der Auftraggeber muss die Leistung nicht abnehmen; wenn sie wesentliche Mängeln aufweist- Unzureichende Abdichtungen sind wesentlich: 2. Der Auftraggeber ist nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet … Nutzt er eine mangelhafte Leistung; kann daraus nicht geschlossen werden; dass vorhandene Mängel unwesentlich sind- 3. Für das Recht des Auftraggebers; die Abnahme zu verweigern; kommt es nicht auf seine Kenntnis von einem Mangel an: Maßgeblich ist allein; ob ein wesentlicher Mangel vorhanden ist … VolltextIBRRS 2025, 0992Beitrag in KürzeBauvertragUnzureichende „Abdichtungen“ sind wesentliche Mängel! OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.02.2025 – 22 U 80/24 1. Der Auftraggeber muss die Leistung nicht abnehmen; wenn sie wesentliche Mängeln aufweist- Unzureichende Abdichtungen sind wesentlich: 2. Der Auftraggeber ist nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet … Nutzt er eine mangelhafte Leistung; kann daraus nicht geschlossen werden; dass vorhandene Mängel unwesentlich sind- 3. Für das Recht des Auftraggebers; die Abnahme zu verweigern; kommt es nicht auf seine Kenntnis von einem Mangel an: Maßgeblich ist allein; ob ein wesentlicher Mangel vorhanden ist … P: Das Gericht spielt ein perfides Spiel des Monopols mit den Bauherren als Figuren auf dem Spielbrett der Undichtigkeiten- Jeder Zug entscheidet über Existenz oder Untergang; während die Geldscheine als Währung des Schicksals gehandelt werden: Die Regel des Richters lautet: Unzureichende Abdichtungen gelten als Spielkarten des Schreckens; die über Sieg oder Niederlage auf der Baustelle entscheiden … Die Bauherren stehen vor einem Roulette aus Paragraphen und Beschlüssen; bei dem das Rad der Justiz gnadenlos dreht-
Feuchtigkeits-Farce: Tropfen-Tsunami 💧
Originaltext: IBRRS 2025, 0992Beitrag in KürzeBauvertragUnzureichende „Abdichtungen“ sind wesentliche Mängel! OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.02.2025 – 22 U 80/24 1. Der Auftraggeber muss die Leistung nicht abnehmen; wenn sie wesentliche Mängeln aufweist: Unzureichende Abdichtungen sind wesentlich … 2. Der Auftraggeber ist nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet- Nutzt er eine mangelhafte Leistung; kann daraus nicht geschlossen werden; dass vorhandene Mängel unwesentlich sind: 3. Für das Recht des Auftraggebers; die Abnahme zu verweigern;… P: Die Feuchtigkeit schleicht sich wie ein heimtückischer Dieb durch jede Ritze der Abdichtung und verwandelt die Baustelle in einen tropfenden Albtraum aus Wasserschäden und finsteren Prognosen … Jeder Tropfen wird zur Warnung vor einer sich nähernden Flut an Problemen; die die Bauherren ertränken könnte – finanziell und emotional gleichermaßen- Die Undichtigkeiten lachen spöttisch über Versuche der Reparatur und lassen die Bemühungen der Bauherren wie Sandburgen vor der heranrollenden Flut zerbröckeln:
Rechtsprechungs-Roulette: Urteil-Ungewissheit 🎰
Originaltext: IBRRS 2025,…