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Wer unkooperativ ist, verliert seinen Vergütungsanspruch!

IBRRS 2025, 1024Beitrag in KürzeBauvertragWer unkooperativ ist, verliert seinen Vergütungsanspruch!
OLG Naumburg, Urteil vom 17.01.2024 – 5 U 86/23
1. Ein Treppengerüst, das mangels Vorliegens einer Baugenehmigung im Zeitpunkt der Abnahme nicht als zweiter Rettungswegs nutzbar ist, ist mangelhaft.
2. Der Auftragnehmer ist für einen Mangel nicht einstandspflichtig, wenn der Auftraggeber das Genehmigungsrisiko trägt .
3. Der Auftragnehmer kann grundsätzlich davon ausgehen, dass der selbst fachkundige bzw. fachkundig vertretene Auftraggeber im Rahmen seiner planerischen Verantwortlichkeit die maßgebenden Genehmigungserfordernisse kennt und beachtet, sodass den Auftragnehmer keine Prüf- und Hinweispflicht trifft.
4. Reicht der Auftragnehmer notwendige, genehmigungsrelevante statische Berechnungen nicht nach, verletzt er seine bauvertragliche Kooperationspflicht mit der Folge, dass ein Vergütungsanspruch ausgeschlossen ist. VolltextIBRRS 2025, 1024Beitrag in KürzeBauvertragWer unkooperativ ist, verliert seinen Vergütungsanspruch!
OLG Naumburg, Urteil vom 17.01.2024 – 5 U 86/23
1. Ein Treppengerüst, das mangels Vorliegens einer Baugenehmigung im Zeitpunkt der Abnahme nicht als zweiter Rettungswegs nutzbar ist, ist mangelhaft.
2. Der Auftragnehmer ist für einen Mangel nicht einstandspflichtig, wenn der Auftraggeber das Genehmigungsrisiko trägt .
3. Der Auftragnehmer kann grundsätzlich davon ausgehen, dass der selbst fachkundige bzw. fachkundig vertretene Auftraggeber im Rahmen seiner planerischen Verantwortlichkeit die maßgebenden Genehmigungserfordernisse kennt und beachtet, sodass den Auftragnehmer keine Prüf- und Hinweispflicht trifft.
4. Reicht der Auftragnehmer notwendige, genehmigungsrelevante statische Berechnungen nicht nach, verletzt er seine bauvertragliche Kooperationspflicht mit der Folge, dass ein Vergütungsanspruch ausgeschlossen ist. VolltextBeitrag in KürzeBeitrag in KürzeBeitrag in KürzeBauvertragBauvertragBauvertragWer unkooperativ ist, verliert seinen Vergütungsanspruch!OLG Naumburg, Urteil vom 17.01.2024 – 5 U 86/231. Ein Treppengerüst, das mangels Vorliegens einer Baugenehmigung im Zeitpunkt der Abnahme nicht als zweiter Rettungswegs nutzbar ist, ist mangelhaft.2. Der Auftragnehmer ist für einen Mangel nicht einstandspflichtig, wenn der Auftraggeber das Genehmigungsrisiko trägt .3. Der Auftragnehmer kann grundsätzlich davon ausgehen, dass der selbst fachkundige bzw. fachkundig vertretene Auftraggeber im Rahmen seiner planerischen Verantwortlichkeit die maßgebenden Genehmigungserfordernisse kennt und beachtet, sodass den Auftragnehmer keine Prüf- und Hinweispflicht trifft.4. Reicht der Auftragnehmer notwendige, genehmigungsrelevante statische Berechnungen nicht nach, verletzt er seine bauvertragliche Kooperationspflicht mit der Folge, dass ein Vergütungsanspruch ausgeschlossen ist. Volltext

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