Gerichtsentscheidungen mal anders: Wenn der Bauvertrag zur Komödie wird
Willkommen in der skurrilen Welt der Bauverträge! Hier entscheiden nicht nur Fakten, sondern auch absurde Details.
Fakten über Gerichtsentscheidungen erklärt 🏛️
In der skurrilen Welt der Bauverträge sind Fakten und absurde Details gleichermaßen maßgeblich. Stell dir vor, du beauftragst jemanden mit einem Bauvorhaben. Plötzlich vereinbaren Hersteller und Hauptauftraggeber Details ohne dich!
Die Rolle der Auftraggeber und Auftragnehmer 👥
Es liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers, darzulegen und zu beweisen, dass einem Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers entgegengewirkt wird. Ob eine Nacherfüllungsfrist gesetzt wurde oder nicht – das bloße Bestehen eines Mangels berechtigt den Auftraggeber zur Zurückhaltung.
Duldungsvollmacht als Wendepunkt 🔄
Selbst wenn der Auftragnehmer Kenntnis davon hat, dass Beschaffenheitsmerkmale direkt zwischen Hersteller und Hauptauftrgageber vereinbart werden, kann eine Duldungsvollmacht angenommen werden. Der Hauptauftraggeber kann sich auch nach Bezahlung mit dem Zurückbehaltungsrecht befassen.
Mängelbeseitigung und Bürgschaften im Fokus 🔍
Auch wenn keine angemessene Frist gesetzt wurde, rechtfertigt das Vorhandensein eines Mangels die Zurückbehaltung durch den Auftraggeber. Zudem besteht das Recht zur Freigabe einer Gewährleistungsbürgschaft bei geringerem Mängelbeseitigungsaufwand als Bürgschaftssumme.
Zusammenfassung dieser außergewöhnlichen Gerichtsentscheidungen 📋
Diese Entscheidungen verdeutlichen die Komplexität von Bauverträgen und die verschiedenen Rechte von Auftraggebern sowie -nehmern. Sie zeigen auch, wie absurde Details den Ablauf beeinflussen können.