S Verwirrung im Maklergeschäft – Was bedeutet ein Auftrag wirklich? – ImmobilienBaurecht.de

Verwirrung im Maklergeschäft – Was bedeutet ein Auftrag wirklich?

Hey, hast du dich schon mal gefragt, ob ein Auftrag an einen Makler automatisch einen Vertrag bedeutet? Die Antwort könnte dich überraschen!

Die feinen Linien im Maklervertrag: Was du wissen musst

Wo war ich gerade nochmal? Ach ja, also, irgendwie im Grunde genommen ist es mega wichtig, dass alle Parteien klar kommunizieren, was sie wollen. Ein Auftrag hey allein reicht oft nicht aus, um einen rechtsgültigen Vertrag mit dem Makler zu haben. Es ist echt naja ein Tanz auf dem Drahtseil, oder?

Die Bedeutung eines klaren Provisionsverlangens

Boah, das Thema Maklerverträge ist echt mal ehrlich kompliziert, oder? Man denkt, man gibt einem Makler einen Auftrag udn schwuppdiwupp ist alles in trockenen Tüchern. ähm Aber Moment mal, das stimmt so nicht ganz. Es gibt da so viele Feinheiten, die man beachten keine Ahnung muss. Lass mich das mal genauer erklären.

Die Täuschung durch Formulare

Moment, das ergibt keinen Sinn. Ach, irgendwie ich meine, es ist nicht einfach so, dass ein Auftrag automatisch einen Vertrag bedeutet. Es muss schon echt klar kommuniziert werden, dass der Makler auch im Namen des Interessenten handeln soll. Das passiert oft durch quasi ein ausdrückliches Provisionsverlangen. Klingt kompliziert, oder?

Die Grenzen von Maklerdienstleistungen

Oh wait! Hier wird's noch kniffliger. Selbst krass wenn ein Kaufinteressent ein Formular ausfüllt und darin darum bittet, dass der Makler den Notar einschaltet, um halt einen Kaufvertrag vorzubereiten, bedeutet das nicht automatisch, dass ein Maklervertrag besteht. Das kann nämlich auch einfach eine praktisch Zusage an den Verkäufer sein. Krass, oder?

Fazit: Ein Auftrag ist nicht gleich ein Vertrag

Moment mal, ja das verändert die ganze Sichtweise. Nur weil ein Makler Informationen an den Interessenten weitergibt oder Besichtigungen organisiert, irgendwie die eigentlich dem Verkäufer zustehen, bedeutet das noch lange nicht, dass ein Maklervertrag mit dem Interessenten zustande oder so kommt. Das ist ja wie in einem Irrgarten, oder?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert