Neue Lösungen für den Wohnungsmarkt: Befreiung vom Bebauungsplan!
Die Bedeutung atypischer Sonderfälle im Baurecht
In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die gemäß § 201a BauGB definiert sind, kann gemäß § 31 Abs. 3 BauGB unter Zustimmung der Gemeinde eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans für den Wohnungsbau erfolgen.