Neue Lösungen für den Wohnungsmarkt: Befreiung vom Bebauungsplan!

Die Bedeutung atypischer Sonderfälle im Baurecht

In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die gemäß § 201a BauGB definiert sind, kann gemäß § 31 Abs. 3 BauGB unter Zustimmung der Gemeinde eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans für den Wohnungsbau erfolgen.

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