Kaputte Kaffeekanne in Ferienwohnung: Vermieterin haftet nicht für Verbrühungen
Beitrag erstellt am
03.12.2024 um 02:42 Uhr
Nachrichten in allen SachgebietenOnline seit heuteKaputte Kaffeekanne in Ferienwohnung: Vermieterin haftet nicht für Verbrühungen mehr… OLG Oldenburg, 25.11.2024 – 9 U 40/23
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